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Wiederausfolgung des Führerscheins.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6218Jus-Extra VwGH-A 2017, 5 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 17a FSG, § 28 FSG, § 39 FSG, § 40 FSG

I. Bereits durch die Abfrage des Strafregisters des Betreffenden, somit durch einen Ermittlungsschritt, der zur Klärung der Verkehrszuverlässigkeit dient, wird das Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung iSd § 39 Abs 3 FSG eingeleitet.

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