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Zur Aufhebung einer gerichtlichen Beschlagnahme.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5095Jus-Extra OGH-St 2016, 18 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 114 Abs 2 StPO, § 115 Abs 6 StPO

Für die Aufhebung einer gerichtlichen Beschlagnahme gilt primär § 115 Abs 6 StPO. § 114 Abs 2 StPO ist jedoch sinngemäß anzuwenden.

OGH, 07.09.2016, 15 Os 34/16p
(RS0130934)

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