§ 35 WEG, § 37 WEG, § 40 WEG
Die Anmerkung der (Zusage der) Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG hindert die Realteilung der Liegenschaft nicht. Die Regelung des § 37 Abs 5 WEG, in dem § 35 Abs 2 WEG nicht angeführt ist, darf nicht um das in § 35 Abs 2 WEG geregelte Verbot der Aufhebung der Gemeinschaft erweitert werden.