§ 13 WEG, § 1073 ABGB
Bei einer Eigentümerpartnerschaft kann auf dem Anteil jedes Partners am Mindestanteil zu Gunsten des anderen Partners das Vorkaufsrecht eingetragen werden. Diese vertragliche Erweiterung der gesetzlichen Verfügungsbeschränkung des § 13 Abs 3 letzter Satz WEG kann nicht als eine Belastung oder Beschränkung im Sinn des § 13 Abs 3 erster Satz WEG aufgefasst werden.