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Beschlagnahme, Parteistellung des Beschuldigten, der nicht Sacheigentümer ist.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6178Jus-Extra VwGH-A 2016, 37 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 39 Abs 1 VStG

Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher – unabhängig von einem allfälligen Beschwerderecht des Sacheigentümers – das Recht der Beschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid ohne Rücksicht darauf zu, ob er Eigentümer des beschlagnahmten Gegenstandes ist.

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