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Umweltverträglichkeitsprüfung, Feststellungsbescheid, Nachbarn.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6187Jus-Extra VwGH-A 2016, 38 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 3 Abs 7a UVP-G 2000

I. § 3 Abs 7a UVP-G 2000 idF BGBl I Nr 4/2016 räumt den Nachbarn das Recht ein, gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid Beschwerde an das BVerwG zu erheben. Ein Antragsrecht auf Durchführung eines UVP-Feststellungsverfahrens oder eine Parteistellung in diesem Verfahren wurde den Nachbarn durch die Novelle BGBl I Nr 4/2016 hingegen nicht zuerkannt.

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