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Überprüfungsmöglichkeit nach Abschluss des Vorprüfungsverfahrens.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/6067Jus-Extra OGH-Z 2016, 39 Heft 367 v. 1.9.2016

§ 194 IO

Nach Abschluss des Vorprüfungsverfahrens besteht keine amtswegige Überprüfungsmöglichkeit mehr, ob Einleitungshindernisse vorlagen und ob der vorgelegte Zahlungsplan zulässig ist. Den Gläubigern steht es jedoch zu, ihre Einwendungen über die Zulässigkeit des Zahlungsplans in der Prüfungstagsatzung zu erheben und substanziiert vorzubringen, dass und warum der angebotene Zahlungsplan gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

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