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Versetzung, Ausbildung für Zielarbeitsplatz; körperliche Leistungsfähigkeit.

3. VwGH – Administrativrecht63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6149Jus-Extra VwGH-A 2016, 30 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 38 BDG 1979

I. Das Fehlen einer Ausbildung für am Zielarbeitsplatz zu verrichtende Tätigkeiten steht nach § 38 Abs 3 Z 2 BDG idF BGBl I Nr 35/2012 der Annahme eines wichtigen dienstlichen Zuweisungsinteresses per se nicht mehr entgegen, wohl aber ist die Eignung des Beamten für den Zielarbeitsplatz weiterhin zu prüfen.

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