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Arbeitslosengeldantrag, Zurückziehung.

3. VwGH – Administrativrecht62 ArbeitsmarktverwaltungSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6148Jus-Extra VwGH-A 2016, 29 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 47 AlVG, § 13 AVG

I. Die Zurückziehung des Antrages auf Arbeitslosengeld (bzw Notstandshilfe) ist nicht unbefristet zulässig. Dieser Antrag ist nämlich mit der – auf die Mitteilung nach § 47 Abs 1 erster Satz AlVG folgenden – tatsächlichen Auszahlung erledigt, soweit ihm

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