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Schaden bei Wertpapierverkauf.

5. OGH – Zivilsachen20.07 SchadenersatzSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. HaraldJus-Extra OGH-Z 2016/6045Jus-Extra OGH-Z 2016, 34 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 1295 ABGB, § 48d BörseG

Nach dem Verkauf der Wertpapiere durch den geschädigten Anleger besteht der Schaden in der Differenz zwischen dem hypothetischen heutigen Vermögensstand

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