§ 63 IO
Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung der Zuständigkeitsfrage ist der Zeitpunkt der Antragstellung. (Nachträgliche Änderungen der Umstände sind gemäß § 29 JN, der auch im Insolvenzverfahren zur Anwendung kommt, grundsätzlich unbeachtlich.)
OGH, 19.02.2016, 8 Nc 46/15d