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Antragszeitpunkt entscheidet Zuständigkeit.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. HaraldJus-Extra OGH-Z 2016/6052Jus-Extra OGH-Z 2016, 36 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 63 IO

Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung der Zuständigkeitsfrage ist der Zeitpunkt der Antragstellung. (Nachträgliche Änderungen der Umstände sind gemäß § 29 JN, der auch im Insolvenzverfahren zur Anwendung kommt, grundsätzlich unbeachtlich.)

OGH, 19.02.2016, 8 Nc 46/15d

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