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Delegierung in Insolvenzverfahren.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. HaraldJus-Extra OGH-Z 2016/6053Jus-Extra OGH-Z 2016, 36 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 253 Abs 2 IO, § 31a JN, § 47 JN

Die Delegierung nach § 31a JN ist wegen des Prorogationsverbots des § 253 Abs 2 IO im Insolvenzverfahren nicht zulässig.

Im Insolvenzverfahren hindert ein rechtskräftiger Beschluss des überweisenden Gerichts über eine Delegierung nach 31a JN die Überprüfung der Zuständigkeit im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht.

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