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Wohnungseigentumsobjekt, Widmung zur gemischten Verwendung.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WohnrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. HaraldJus-Extra OGH-Z 2016/6041Jus-Extra OGH-Z 2016, 34 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 2 WEG

Ein Wohnungseigentumsobjekt kann zur gemischten Nutzung als Wohnung und für Geschäftszweige gewidmet werden. Dieser Ansicht steht nicht entgegen, dass das WEG in § 2 Abs 2 zwischen Wohnungen und „sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten“ unterscheidet, weil keinerlei Rechtsfolgen an diese Unterscheidung geknüpft sind. Insbesondere kann daraus keine gesetzliche Beschränkung für Widmungsvereinbarungen abgeleitet werden.

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