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Abstrakte Gefährdung für die Annahme einer Feuersbrunst ausreichend.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5042Jus-Extra OGH-St 2016, 11 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 169 Abs 1 StGB

Die abstrakte Gefährdung einer unbestimmten Mehrzahl von Personen genügt (neben der räumlichen Ausdehnung des Feuers) für die Annahme einer Feuersbrunst; eine konkrete Gefährdung einer größerer Zahl von Personen ist hingegen nicht erforderlich.

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