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Ausrichtung, nicht begangene Straftaten der kriminellen Vereinigung ausschlaggebend.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5043Jus-Extra OGH-St 2016, 11 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 278 StGB

Für das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung kommt es nicht darauf an, ob von ihren Mitgliedern bereits Straftaten iSd § 278 Abs 2 StGB begangen wurden, sondern nur auf die Ausrichtung der Vereinigung, solche durchzuführen.

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