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Deponie, Anpassung der Sicherstellung.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6142Jus-Extra VwGH-A 2016, 26 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 48 AWG 2002, § 44 DeponieV 2008, § 47 DeponieV 2008

I. § 44 Abs 5 DeponieV 2008 hat keine fixe Koppelung der Sicherstellung für die Ablagerungsphase und der Sicherstellung für die Nachsorgephase zum Inhalt.

II. Aus § 44 Abs 5 DeponieV 2008 ist nicht zu folgern, dass die Sicherstellung für die Ablagerung jedenfalls gleich hoch wie die Sicherstellung für die Nachsorge zu sein hat und entsprechend erhöht werden muss.

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