vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bildungsteilzeitgeld, wöchentliche Normalarbeitszeit vor Herabsetzung der Arbeitszeit.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6137Jus-Extra VwGH-A 2016, 25 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 26a AlVG

I. Nach § 26a Abs 1 Z 3 AlVG muss vor der Herabsetzung der Arbeitszeit die jeweilige wöchentliche Normalarbeitszeit ununterbrochen sechs Monate lang gleich hoch gewesen sein. Diese missbrauchsvermeidende Bedingung, die im Hinblick auf die Bemessungsvorschrift

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte