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Antrag auf Titelvorschuss.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5992Jus-Extra OGH-Z 2016, 23 Heft 364 v. 1.6.2016

§ 7 Abs 2 UVG idF BGBl I 2009/75

Das Kind kann anstelle des „Wieder-in-Geltung-Setzens“ auch einen „neuen“ Antrag auf Titelvorschüsse stellen, der zwar nicht die beim „Wieder-in-Geltung-Setzen“ vorgesehenen Erleichterungen bietet, aber die Möglichkeit schafft, erneut den vollen fünfjährigen Gewährungszeitraum auszuschöpfen.

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