§ 300 ABGB, § 65 AllgGAG
Eine die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB ausschließende Eigentümeridentität liegt nicht schon dann vor, wenn der Alleineigentümer der Liegenschaft Miteigentümer des im Kellereigentum stehenden Bauwerks werden soll.