§ 64 UniversitätsG
Die Herstellung der Gleichwertigkeit durch die Berücksichtigung von praktischen beruflichen Tätigkeiten ist im § 64 Abs 4 UniversitätsG 2002 nicht vorgesehen.
VwGH, 24.02.2016, Ro 2014/10/0009
§ 64 UniversitätsG
Die Herstellung der Gleichwertigkeit durch die Berücksichtigung von praktischen beruflichen Tätigkeiten ist im § 64 Abs 4 UniversitätsG 2002 nicht vorgesehen.
VwGH, 24.02.2016, Ro 2014/10/0009