vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Diplomarbeit, kein Antrag auf Überprüfung.

3. VwGH – Administrativrecht72 Wissenschaft, HochschulenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6114Jus-Extra VwGH-A 2016, 20 Heft 364 v. 1.6.2016

§ 79 UniversitätsG

§ 79 Abs 1 UG (Antrag auf Aufhebung einer Prüfung) gilt nur für Prüfungen, nicht aber für wissenschaftliche Arbeiten.

VwGH, 24.02.2016, Ro 2014/10/0061

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte