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Umweltverträglichkeitsprüfung, Hochleistungsstrecken.

3. VwGH – Administrativrecht83 UmweltschutzSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6101Jus-Extra VwGH-A 2016, 18 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 24h UVP-G 2000

I. Die in § 24h Abs 2 UVP-G 2000 normierte Abnahmeprüfung ist nicht zwingend. Sie ist auch nicht als bescheidmäßiges Verfahren konzipiert.

II. § 24h UVP-G 2000 ordnet nicht an, dass die in den Verwaltungsvorschriften bestehenden Bestimmungen über Betriebsbewilligungen, Benutzungsbewilligungen, Kollaudierungen und dergleichen mitanzuwenden sind.

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