vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mindestsicherung, Ausmaß der Kürzung.

3. VwGH – Administrativrecht68 Sonstiges SozialrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6099Jus-Extra VwGH-A 2016, 18 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 8 Slbg MSG

Vom Wortlaut des § 8 Abs 5 Slbg MSG ist auch eine Kürzung um 100%, also ein gänzlicher Entfall, umfasst. Eine Begrenzung der Kürzung bis auf höchstens 12,5% des anzuwendenden Mindeststandards ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Eine solche Beschränkung käme einem vom Gesetzgeber nicht gewollten bedingungslosen Grundeinkommen in dieser Höhe gleich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte