§ 1042 ABGB
Die Übernahme allgemeiner öffentlicher Pflichten, bezüglich derer kein subjektives Recht einer bestimmten Person besteht, berechtigt den Leistenden nicht zu Ersatzforderungen nach § 1042 ABGB.
OGH, 27.01.2016, 4 Ob 119/15a
§ 1042 ABGB
Die Übernahme allgemeiner öffentlicher Pflichten, bezüglich derer kein subjektives Recht einer bestimmten Person besteht, berechtigt den Leistenden nicht zu Ersatzforderungen nach § 1042 ABGB.
OGH, 27.01.2016, 4 Ob 119/15a