§ 418 ABGB
Der außerbetriebliche Eigentumserwerb an der Baufläche durch den Bauführer nach § 418 letzter Satz ABGB setzt – neben der Redlichkeit des Bauführers – voraus, dass der Grundeigentümer vom Bau
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§ 418 ABGB
Der außerbetriebliche Eigentumserwerb an der Baufläche durch den Bauführer nach § 418 letzter Satz ABGB setzt – neben der Redlichkeit des Bauführers – voraus, dass der Grundeigentümer vom Bau
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