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Bestatter, fehlende Bereithaltung eines Standardsarges.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerberechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6093Jus-Extra VwGH-A 2016, 17 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 367 Z 22 GewO 1994

Die fehlende Bereithaltung eines „Standardsarges“ bzw von Unterlagen über einen solchen in den Betriebsräumlichkeiten des Bestatters stellt keinen Verstoß gegen die sich aus § 10 Abs 2 Z 4 der Standesregeln für Bestatter ergebende Verpflichtung dar.

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