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Elektrizitätsrecht, Anlagenbewilligung, fehlende Flächenwidmung, keine Bewilligung unter Bedingung.

3. VwGH – Administrativrecht58 EnergierechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6094Jus-Extra VwGH-A 2016, 17 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 48 Abs 1 Z 2 Slbg ElektrizitätsG 1999

Die im Zeitpunkt der Erlassung des Bewilligungsbescheides fehlende Bewilligungsvoraussetzung der entsprechenden Widmung des Standortes im Flächenwidmungsplan („Grünland-Solaranlagen“) kann nicht im Wege einer (aufschiebenden) Bedingung, die vom (ungewissen) Eintritt einer künftigen Rechtsänderung abhängig gemacht wird, ersetzt werden.

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