§ 48 Abs 1 Z 2 Slbg ElektrizitätsG 1999
Die im Zeitpunkt der Erlassung des Bewilligungsbescheides fehlende Bewilligungsvoraussetzung der entsprechenden Widmung des Standortes im Flächenwidmungsplan („Grünland-Solaranlagen“) kann nicht im Wege einer (aufschiebenden) Bedingung, die vom (ungewissen) Eintritt einer künftigen Rechtsänderung abhängig gemacht wird, ersetzt werden.