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Rahmenvereinbarung, Bestandskraft, Wesen, Unbestimmtheit.

3. VwGH – Administrativrecht97 Öffentliches AuftragswesenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6083Jus-Extra VwGH-A 2016, 13 Heft 362 v. 1.4.2016

§ 25 Abs 7 BVergG 2006, § 152 BVergG 2006

I. Ist eine Rahmenvereinbarung (§ 25 Abs 7 BVergG 2006) mangels rechtzeitiger Anfechtung bestandsfest geworden, ist sie dem weiteren Vergabeverfahren zugrunde zu legen und können auf ihrer Grundlage gem § 152 BVergG 2006 öffentliche Aufträge vergeben werden.

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