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Liechtensteinische Stiftung, „Zinsenaufwand Gewinnscheine“, Betriebsausgaben, keine.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2016/3173Jus-Extra VwGH-F 2016, 7 Heft 362 v. 1.4.2016

§ 4 Abs 4 EStG 1988

Der steuerliche Gewinn einer Körperschaft darf durch Vorgänge, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit der Körperschaft, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine Minderung erfahren.

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