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Verwahrerhaftung.

5. OGH – Zivilsachen20.07 SchadenersatzSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5938Jus-Extra OGH-Z 2016, 9 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 961 ABGB, § 964 ABGB, § 1298 ABGB

Der Verwahrer haftet für jeden Schaden, der durch (auch bloß fahrlässige) Vernachlässigung der nach den Umständen erforderlichen pflichtgemäßen Obsorge verursacht wurde, wobei sich das Ausmaß der Sorgfaltspflicht im Einzelfall nach §§ 1297 und 1299 ABGB bestimmt.

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