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Rücktritt von einem unter entgeltlichem Zahlungsaufschub geschlossenen Rechtsgeschäft, Maklergebühren.

5. OGH – Zivilsachen21.07 VKrGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5939Jus-Extra OGH-Z 2016, 9 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 12 Abs 1 VKrG, § 25 Abs 1 VKrG

Bei Rücktritt von einem unter entgeltlichem Zahlungsaufschub geschlossenen Rechtsgeschäft nach § 12 Abs 1 iVm § 25 Abs 1 VKrG ist die Rückabwicklung in Anlehnung an die Bestimmungen des § 4 KSchG vorzunehmen, wenn der Verbraucher vor seinem Rücktritt eine Dienstleistung bereits in Anspruch genommen hat.

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