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Auf dem Bildschirm erstellte und elektronisch unterfertigte Verträge sind kein Täuschungsmittel des Urkundenbetrugs.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5002Jus-Extra OGH-St 2016, 4 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 74 Abs 1 Z 7 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 224 StGB

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