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Falschgeldweitergabe und -besitz und § 29 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/4990Jus-Extra OGH-St 2016, 1 Heft 360 v. 1.1.2016

§ 29 StGB, § 233 StGB

Für das Verbrechen der Weitergabe und des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes nach § 233 Abs 1 und Abs 2 StGB gilt das Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB.

OGH, 07.10.2015, 15 Os 89/15z
(RS0130351)

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