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§ 278a StGB kann mit § 278b StGB echt konkurrieren.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/4989Jus-Extra OGH-St 2016, 1 Heft 360 v. 1.1.2016

§ 278a StGB, § 278b StGB

§ 278a StGB kann mit § 278b StGB echt konkurrieren, wenn die terroristische Vereinigung bereits den Organisationsgrad einer kriminellen Organisation erreicht hat, weil ein zusätzlicher, über § 278b StGB hinausgehender Unwert vorliegt.

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