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Abänderung von Bewilligungen, Parteistellung.

3. VwGH – Administrativrecht81 WasserrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6037Jus-Extra VwGH-A 2016, 3 Heft 360 v. 1.1.2016

§ 21a WRG 1959

I. Das Verfahren nach § 21a WRG ist ein Einparteienverfahren. In dem Sonderfall, dass bei mehreren hintereinander befindlichen Kraftwerken eine Vorschreibung nach § 21a an einen Kraftwerksbetreiber automatisch in den Konsens der anderen eingreift, haben auch diese Parteistellung.

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