§ 34 WRG 1959, § 117 WRG 1959
I. Das bloße Unterbleiben der Festsetzung einer Entschädigung bei gleichzeitiger Festlegung eines Wasserschutzgebietes ist nicht als Abweisung des Entschädigungsbegehrens zu deuten.
§ 34 WRG 1959, § 117 WRG 1959
I. Das bloße Unterbleiben der Festsetzung einer Entschädigung bei gleichzeitiger Festlegung eines Wasserschutzgebietes ist nicht als Abweisung des Entschädigungsbegehrens zu deuten.