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Vorliegen eines Dauerzustands.

5. OGH – Zivilsachen26.01 UWGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5924Jus-Extra OGH-Z 2016, 6 Heft 360 v. 1.1.2016

§ 20 UWG

Für das Vorliegen eines Dauerzustands iSv § 20 Abs 2 UWG ist es erforderlich, dass der Verletzer die Möglichkeit hat, den lauterkeitswidrigen Zustand abzustellen.

OGH, 22.09.2015, 4 Ob 85/15a

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