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Umsatzsteuerveranlagung auch bei offenem Beschwerdeverfahren zur Umsatzsteuerfestsetzung zulässig.

4. VwGH – Finanzrecht32.01 FinanzverfahrenSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2016/3152Jus-Extra VwGH-F 2016, 1 Heft 360 v. 1.1.2016

§ 300 Abs 1 BAO, § 21 Abs 3 UStG 1994, § 21 Abs 4 UStG 1994

Die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides nach § 21 Abs 4 UStG 1994 betrifft eine andere Sache als jene eines Festsetzungsbescheides nach § 21 Abs 3 UStG 1994, auch wenn dessen Zeitraum im Zeitraum des Jahresbescheides enthalten ist.

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