Art 47 GRC, Art 51 GRC
In Fällen, in denen eine Entscheidung des VwG „in Durchführung des Rechts der Union“ iSd Art 51 Abs 1 GRC ergeht, gewährleistet Art 47 GRC einen (unmittelbar aus dieser Bestimmung ableitbaren) Anspruch auf Verfahrenshilfe auch in Verfahren, die keine verwaltungsstrafrechtlichen sind.