§ 21 Abs 3 WRG 1959, Art 132 Abs 3 B-VG
Der Fischereiberechtigte ist im Wiederverleihungsverfahren nicht berechtigt, Säumnisbeschwerde zu erheben.
VwGH, 29.10.2015, Ra 2015/07/0080
§ 21 Abs 3 WRG 1959, Art 132 Abs 3 B-VG
Der Fischereiberechtigte ist im Wiederverleihungsverfahren nicht berechtigt, Säumnisbeschwerde zu erheben.
VwGH, 29.10.2015, Ra 2015/07/0080