StPO § 47 Abs 1 Z 3, StPO § 126 Abs 4
Ein mit dem Strafverfahren und seinen Beteiligten in keinerlei Zusammenhang stehendes Insolvenzverfahren des Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit.
OGH, 22.07.2015, 15 Os 72/15z
(RS0130192)
StPO § 47 Abs 1 Z 3, StPO § 126 Abs 4
Ein mit dem Strafverfahren und seinen Beteiligten in keinerlei Zusammenhang stehendes Insolvenzverfahren des Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit.
OGH, 22.07.2015, 15 Os 72/15z
(RS0130192)