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durchgehende sechsmonatige Erwerbstätigkeit.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5862Jus-Extra OGH-Z 2015, 39 Heft 359 v. 1.11.2015

KBGG § 24 Abs 1 Z 2, KBGG § 24 Abs 2

Für das Erfordernis der durchgehenden sechsmonatigen Erwerbstätigkeit ist bereits der erste Tag der Leistungserbringung einzubeziehen, sodass beispielsweise eine Erwerbstätigkeit vom 8.7. bis einschließlich 7.1. des Folgejahres dieses Erfordernis erfüllt.

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