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Untersuchungstermine, Versäumen.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5861Jus-Extra OGH-Z 2015, 39 Heft 359 v. 1.11.2015

KBGG § 7 Abs 4 Z 1

Die Frage, ob der das Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil das Überschreiten der verordneten Untersuchungstermine zu vertreten hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (hier: allgemeines Ansteckungsrisiko bei einer Grippewelle im Warteraum eines Kinderfacharztes nicht ausreichend).

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