KBGG § 7 Abs 4 Z 1
Die Frage, ob der das Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil das Überschreiten der verordneten Untersuchungstermine zu vertreten hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (hier: allgemeines Ansteckungsrisiko bei einer Grippewelle im Warteraum eines Kinderfacharztes nicht ausreichend).