ABGB § 231 idF KindNamRÄG 2013
Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten, das sich unterhaltsmindernd auswirkt, ist auch bei der Finanzierung von Sonderbedarf zu berücksichtigen.
OGH, 27.05.2015, 8 Ob 44/15a
ABGB § 231 idF KindNamRÄG 2013
Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten, das sich unterhaltsmindernd auswirkt, ist auch bei der Finanzierung von Sonderbedarf zu berücksichtigen.
OGH, 27.05.2015, 8 Ob 44/15a