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Zustellung auf elektronischem Weg, zeitlicher Zusammenhang mit Antragstellung.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/6005Jus-Extra VwGH-A 2015, 35 Heft 359 v. 1.11.2015

ZustG § 37a

Von einem engen Zusammenhang iSd § 37a erster Satz ZustG kann nicht gesprochen werden, wenn zwischen der Übermittlung der Berufungsergänzung per E-Mail durch den Berufungswerber und der Sendung der Ladung zur Berufungsverhandlung per E-Mail nahezu ein Jahr verstrichen war. Die auf diese Weise erfolgte Ladung zur mündlichen Verhandlung war daher nicht ordnungsgemäß.

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