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Beschwerde, keine Einbringung beim VwG.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5996Jus-Extra VwGH-A 2015, 33 Heft 359 v. 1.11.2015

VwGVG § 17, AVG § 63 Abs 5

Nach § 17 VwGVG sind die Bestimmungen des IV. Teiles des AVG und somit auch § 63 Abs 5 letzter Satz AVG auf das Verfahren über Beschwerden gem Art 130 Abs 1 B-VG nicht anzuwenden. Eine analoge Heranziehung des § 63 Abs 5 letzter Satz AVG im Verfahren vor dem VwG kommt nicht in Betracht. Beschwerden können fristwahrend daher nicht (auch) beim VwG eingebracht werden.

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