WRG 1959 § 50
In einem Fall, in dem (noch) keine Bestimmung des WRG übertreten wurde und ein Verfahren nach § 138 WRG daher nicht in Frage kommt, ist das Feststellungsinteresse eines potentiell Instandhaltungspflichtigen in Bezug auf die Instandhaltungspflicht einer (Kanalisations)anlage (gem § 50 WRG) zu bejahen.