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Instandhaltungspflicht, Feststellungsbescheid.

3. VwGH – Administrativrecht81 WasserrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/6015Jus-Extra VwGH-A 2015, 37 Heft 359 v. 1.11.2015

WRG 1959 § 50

In einem Fall, in dem (noch) keine Bestimmung des WRG übertreten wurde und ein Verfahren nach § 138 WRG daher nicht in Frage kommt, ist das Feststellungsinteresse eines potentiell Instandhaltungspflichtigen in Bezug auf die Instandhaltungspflicht einer (Kanalisations)anlage (gem § 50 WRG) zu bejahen.

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