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Wechsel der staatsanwaltschaftlichen Zuständigkeit und ihre Auswirkungen auf die Gerichtszuständigkeit.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4964Jus-Extra OGH-St 2015, 16 Heft 358 v. 1.10.2015

StPO § 28, StPO § 36 Abs 2

Führt die Entscheidung eines Zuständigkeitskonflikts durch eine staatsanwaltschaftliche Behörde nach § 28 vierter Satz StPO zu einem Wechsel der staatsanwaltschaftlichen Zuständigkeit, ist § 36 Abs 2 StPO analog anzuwenden; das vor diesem Wechsel zuständige Gericht hat also über offene Anträge, Einsprüche und Beschwerden zu entscheiden.

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